Ich habe - zwischenzeitlich und mit gut 30 Jahren Berufserfahrung - erkannt, dass wir Rechtsberater Ihnen (= den Rechtsuchenden) im Zivilrecht jedenfalls nur eine Meinung zu Ihrer Rechtsposition und Ihren Ansprüchen oder Verteidigungsmöglichkeiten und zu den - nach Analyse - empfehlenswerten Maßnahmen im Verfahrensrecht anbieten können. Ob Sie "Recht haben" (= materielles Recht) und ob Sie "Recht bekommen" (= sog. Prozessrecht) hängt von den dafür in Deutschland alleine zuständigen Richter*n ab, die die grundgesetzlich geschützte Alleinentscheidungsgewalt über Ihre (vermuteten oder behaupteten) Ansprüche haben. Selbst die im Immobilienrecht und Erbrecht besonders wichtigen Notare haben nur Meinungen zu den von ihnen in Transaktionen oder Übertragungen/ Verfügungen gemachten Gestaltungsvorschlägen, denn über die Wirksamkeit des Eigentumsübergangs entscheiden muss der Richter (= Rechtspfleger) im Grundbuchamt (GBA) und ggfls. das Amtsgericht des GBA oder die höheren Instanzen. Der Rechtsuchende sollte sich also immer auf die Vorfinanzierung seiner durch Antrag entstehenden notariellen oder gerichtlichen Verfahrenskosten vorbereiten und diese in seine Rechtsverfolgungswünsche einkalkulieren.
Mit der neuen Gestaltung der Seite (Dezember 2018/ Ergänzung August 2022) habe ich mir überlegt, dass ich Ihnen ein paar Sprüche von mir "anbiete" und erläutere, die Ihnen meinen Charakter und meine Sichtweise(n) vielleicht zugänglich machen und Ihnen Gelegenheit bieten, Vertrauen zu einem Ihnen unbekannten Berater entwickeln zu können. Achtunk! Manche Sprüche dienen der (= meiner) Selbstfindung und sind deshalb weder politisch korrekt, noch sollen diese der Belehrung dienen, sondern und aber auch dem Nachdenken. Machen Sie bitte mit und bereichern Sie mich und die Leser dieser Seiten mit wertvollen (im Wirtschaftsverkehr sagen wir "preis werten") Gedanken in der Kommentarfunktion. (Dies ist ein Experiment und je nach Ihrer Beteiligung, dem Inhalt und meiner Würdigng Ihrer Beiträge muss ich mir eine Löschung nach Maßgabe geltender Gesetze vorbehalten.)
Hierzu gibt es mehrere Anmerkungen:
Wir verstehen die (arbeitsschaffende) Wirtschaft deshalb als erfolgreich, weil sie effizienter wird oder werden soll. Das verlangt - so glauben wir - Optimierung in der jeweiligen Disziplin (auch in den Beratungsberufen).
Als Bürger bekommen wir im Gegenzug - wenn überhaupt - nur noch die beauftragte (= Äußerung) Werk- oder Dienstleistung, nicht aber eine ggfls. gewünschte (= innerer Wille - kann ja vom Auftragsnehmer nicht erkannt werden...). Jeder Anbieter von "Fachleistungen" versucht - zumindest vertraglich - seine Leistungspflichten auf "sichere" Angebote zu beschränkten und will keine Risiken mehr nehmen. Beispiele sind: der Chirurg, den Deine internistische Medikamentierung nicht interessiert; der Fensterbauer, der sich für eine Energie- und Luftaustauscheffizienz des Gebäudes nicht interessiert; die WEG-Verwaltung, die sich um die Instandsetzung (wegen "Personalmagels") nicht kümmert; oder der "Schrauber", der Dein Auto durch den TüV bringt, aber das Automatiköl nach 650.000km nicht prüft, etc., pp..
Im Sektor staatlicher oder öffentlich-rechtlicher Aufgaben (Bundeswehr, Sicherheit, Polizei, Infrastruktur (insbesondere: Eisenbahn aber auch andere Verkehrswege [BAB, Straßen]), Zulassungen und Genehmigungen von KfZ oder Feuerstätten, Asyl und Einwanderung, "Rundfunk", Bildung, etc., pp. ) erleben wir einen katastrophalen Vertrauensverlust gegenüber den regierenden Managern auf allen Ebenen (= Kommune, Kreis, Land, Bund): jeder schiebt die Verantwortung für das Ganze von sich. Natürlich wird von den Regierenden - mit Hilfe privatwirtschaftlicher Beratungsgesellschaften - an allem eingespart, was einen Überblick und Fachkompetenz haben könnte, den Mitarbeitern, Angestellten oder Beamten. Warum kann unsere "Bundesbahn" Ihren eigenen Fahrplan nicht einhalten und warum ist deren Angebot immer so dreckig? Könnten sich die Nutzer wehren, so wäre die DB bald kein Anbieter am Markt mehr..., glaube ich.
Die entscheidungstragenden Eliten (Politiker) unserer Gesellschaft weisen regelmäßig auf die Anderen: die Landespolitiker auf die Bundespolitiker (was infam ist, weil diese nach Maßgabe ihrer eigenen Landesverfassung handeln müssen) und umgekehrt (allerdings müssen die im "Bund" sich nur dem Grundgesetz verantworten).
Jeder nutzt die Zuweisung von Aufgaben an andere zu seinem (persönlichen) Vorteil aus und vergißt, dass wir nur gemeinsam die schwierigen Ziele erreichen und Herausforderungen unserer Zukunft bewältigen können. - (Ergänzung August 2022, persönlich:) Die bisherige Nicht-Ächtung der (vielen) Verantwortlichen für die Schadenminderung oder für die obrigkeitlichen sog. "Obhuts- und Vorsorgepflichten" in der sog. "Ahr-Flut 2021" (= 14.07.2021) scheint mir persönlich von einer gewissen staatlich gewährten Verantwortungslosigkeit der berufenen Amtsträger geprägt zu sein.
In der "Wirtschaft" - also insbesondere im Zivilrecht - sehen wir aktuell ganz ähnliche Mechanismen wie im öffentlichen Sektor: (1) (Selbstverantwortete = [outsousrcing]) Lieferketten sind gestört und (2) der sog. "Fachkräftemangel" (= Facharbeitermangel) scheinen auch - unternehmensintern - 'selbstgemacht'. Warum 'schützen' Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht und warum werden diese nicht angemessen entlohnt, so dass diese bei ihrem Arbeitgeber bleiben oder dort hinwollen, ist zu fragen. (1) liegt m.E. in der Unternehmerverantwortung weil dieser für eine (effiziente) Betriebsorganisation und -abläufe verantwortlich (und dazu in der Vergangenheit häufig durch outsousrcing u.a. gescheitert) ist und (2) weil der Unternehmer die Arbeitsbereitschaft von Mitarbeitern fördern sollte und nicht behindern oder diese abschrecken (Bsp.: MiLoG, Befristung, Leiharbeit, SGB "Rente" u.a., etc.) sollen wollte.
Die "Strukturprobleme" in Deutschland können wir - im Mandat - nicht lösen, sondern nur individuelle (zivilrechtliche) Fälle begleiten.
Auch nur wer arbeitet und sich engagiert, kann Fehler machen, wer das nicht macht, ist deshalb nicht "besser" als der, der sich engsgiert. Wer etwas erreichen will, muss also 'in den Krieg ziehen', wenigstens in den "sozialen Krieg" und seinen Nachbarn, Mitbürgern oder Kollegen erklären, was ihm nicht passt oder was er geändert haben möchte, oder welche persönlichen Rechte er habe (<= Dieser Text ist aus 2018 oder früher; dieser Text soll wörtlich immer noch gelten, aber seit Ende Februar 2022 [Angriffskrieg von "Putin" in der Urkaine - vielleicht hatte der schon 2014 auf der Krim begonnen...?!?] möchte ich meine Verachtung von kriegerischen Handlungen zum Ausdruck bringen! und die Aussage meines Textes auf die Ernsthaftigkeit einer Prozesssituation beschränken).
Aber Achtunk! Das (deutsche) Recht bietet nur einen schmalen Spalt zur Überprüfung oder Durchsetzung sozialer Möglichkeiten und Interessen, denn es will sich nicht mit allem und allen persönlichen und menschlichen Problemen "abgeben". Deshalb lässt es nur bestimmte Verfahren zu und überträgt den Richtern das Rechtsprechungsmonopol. Will sagen: nur die Richter haben immer Recht (und selbst die schlauesten Anwälte haben immer nur eine Meinung)!
Entgegen landläufiger Meinung umschreibt dieser allgemein gerne benutzte Spruch nicht das (deutsche) Justizwesen, sondern - nach meiner Einschätzung - den Umstand, dass wir in der Arbeit mit unseren Wünschen (= gewünschte und vermeintlich erfolgreiche Rechtsdurchsetzung) immer auf Menschen treffen und selber in dem "Prozess" auch fehleranfällige Menschen sind. Ich kann (und will) meinen Mandanten Prozesserfahrung nur im Zivil- und Wirtschaftsrecht anbieten, aber wir treffen immer auf Menschen und meistens auf sehr selbstbewusste Individualisten, wenn wir uns die Vertretung des "Gegenübers" ansehen oder die Richterbank. Auf allen denkbaren Positionen findet man "Selbstoptimierer", die eher an persönlichem Fortkommen oder Freizeit interessiert sind als an Sachaufklärung und "Gerechtigkeit", aber auch Profis, die die gesamte Klaviatur der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten beherrschen und die Angelegenheit damit "abwickeln". Das staatliche "Angebot" einer Ziviljustiz beschränkt sich auf die Problemlösung nur eines Bruchteils der umfassenden Konflikte im sozialen Bereich, die aber bewusst durch den Staat zu großen Teilen von den Rechtsschutzmöglichkeiten durch die Bürger ausgenommen werden.
Ein gutes Beispiel dafür ist das WEModG, in Kraft seit dem 01.12.2020 (vgl. https://dejure.org/gesetze/WEG), welches einen Großteil der bisher bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten für Individualinteressen untereinander und gegenüber der Verwaltung ausgestrichen hat. Skandalös ist - m.E. - dass der Gesetzgeber dieses Regelungsziel nicht wirklich begründet hat; die Umsetzung durch den Gesetzgeber erfolgte durch den Wegfall von Anspruchsgrundlagen und die Einführung des sog. Verbandsprinzipes mit der Begründung der wesentlichen Forderungszutändigkeiten (= Anspruchsberechtigung) bei der GdWE, die, mangels effektivem Binnenorganisationsrecht, rechtlich einigermaßen hilflos ist. Infolgedessen können selbst willigste Richter keine Individualansprüche mehr zusprechen - mit ganz wenigen Ausnahmen. Das sollte der Kläger in seiner Prozessstrategie bewerten, damit er erkennen kann, dass nur eine sichere Rechtsposition (= Anspruchsgrundlage) zum Erfolg verhelfen kann. Dazu muss der Prozessberater aber die Prozessaussichten schonungslos offenlegen, auch wenn er riskiert, dass infolge seiner Prüfung von einer Klage abgesehen werden wird.
More to come... 07.12.2018, 24.08.2022, ...
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Ich mache es aus Leidenschaft für die richtige Sache, die im äußerst anspruchsvollen Rechtssystem nicht nur zutreffend begründet werden muss, sondern auch mit den richtigen Mitteln durchgesetzt werden muss, wenn - am Ende des Tages - der Staat mit seinen Zwangsmitteln Ihren Anspruch durchsetzt. Für meinen Rat, Ihnen den richtigen Weg vorzuschlagen und die erfolgversprechenden Instrumente auszuwählen hafte ich Ihnen - nach Maßgabe unserer Vereinbarungen - persönlich.
Ich vertrete Sie aus und mit Leidenschaft und zwar deshalb, weil es kein "Recht" gibt, sondern weil jeder Interessierte immer darum kämpfen muss. Und ich will Ihr Interessenvertreter sein.
"Wahrheit" und "Gerechtigkeit" entstehen, wenn zwei Personen eine Vereinbarung darüber treffen, was wahr oder gerecht ist; alle anderen Entscheidungen werden getroffen, weil der gesetzliche Richter mit der alleinigen Entscheidungsbefugnis ausgestattet ist.
"JEDER FALL IST ANDERS" ist ein geflügeltes Wort unter Juristen. Für Ihren Berater ist es eine Herausforderung, das "Andere" in Ihrem Fall zu erkennen und Sie sicher zum gewünschten Ziel zu führen. Ich begleite Sie bei der Vertragsgestaltung und -verhandlung, oder bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Recht. Einfach. Machen.
Alexander J. Schmitz-Elsen
Rechtsanwalt
Im Sand 12
53619 Rheinbreitbach
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