Bankrecht und Finanzierungen

Es gibt einen XIten Senat des Bundesgerichtshofes (BGH), der als "bankenfreundlich" eingestuft wird und "Bankrecht" verhandelt, aber das "Bankrecht" ist reinstes Zivilrecht (s. dort) und behandelt die klassischen Fragen der Vertragsrechtes. Daraus ergeben sich wechselseitige Ansprüche und Pflichten. Zu welchen Fragen berate ich (beispielhaft)?

  • Habe ich Anspruch aus einer Kreditzusage?
  • Können Kreditlinien gekündigt werden?
  • Kann die Bank weitere Sicherheiten verlangen?
  • Welche Sicherheiten muss ich nachbestellen?
  • Wie kann ich Sicherheiten austauschen?
  • Welche Finanzierungsmaßnahmen kann oder soll ich mit meinem Investor vereinbaren?
  • Welche Ansprüche habe ich gegen meinen Bank- oder Anlageberater aus fehlerhafter Anlageberatung?
  • Welche Ansprüche habe ich gegen einen Prospektersteller wegen eines fehlerhaften oder unrichtigen Prospektes?

Ich habe Erfahrung in Prospektprüfungen für die Zulassungsstelle der größten deutschen Börse und ich habe für eine große deutsche Bank für deren Kunden die Erst- (Public Offering) und Zweitmarktprospekte (Going Public) sowohl im Eigen-, wie im Fremdkapitalmarkt erstellt und redigiert. Die Prospekterstellung im "Grauen Kapitalmarkt" ist noch anspruchsvoller (was Chancen für eine Prospekthaftung des Erstellers gibt), da diese Prospekte bei der Aufsichtsbehörde (BaFin) zwar hinterlegt, aber von dieser nicht geprüft werden. Neben nicht beachteter Formalia können irreführende oder unvollständige Angaben in einem Verkaufsprospekt die besten Argumente sein, um eine Rückabwicklung Ihrer Invesition zu erreichen.

 

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Alexander J. Schmitz-Elsen

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