Das Wettbewerbsrecht ist Chance und Risiko zugleich für den Unternehmer. Aktiv bietet es die Möglichkeit dem Mitbewerber das Leben „schwer“ zu machen, umgekehrt kann es für den eigenen Betrieb auch sehr gefährlich werden, mit „Belästigungskosten“ überzogen zu werden. Dazu gehören insbesondere Mittel des sogenannten einstweiligen Rechtsschutzes, wie der „einstweiligen Verfügung“, die wegen ihrer erheblichen Strafandrohung (bis zu EUR 250,000,00) und wegen der Kostenbelastung von mindestens EUR 5.000,00 im Unterliegensfalle den laufenden Geschäftsbetrieb erheblich behindern können.
Ich werde Ihnen zu einer geplanten Maßnahme keinen „Persilschein“ geben, aber eine verlässliche Bewertung des Risikos geben können.
Werden Sie wettbewerbsrechtlich angegriffen, so werde ich alle Möglichkeiten der Verteidigung prüfen - ob es sich um eine "geschäftliche Handlung" handelt, über die Zurechnung der Handlung bis zur Verletzung relevanter Tatbestände und die möglichen Exkulpationen, um nur einige zu nennen.
Recht. Einfach. Machen.
Alexander J. Schmitz-Elsen
Rechtsanwalt
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