Immobilienrecht

Im Immobilienrecht werden alle Rechtsfragen in Zusammenhang mit Grundeigentum kompetent beraten.

Beim Erwerb einer Immobilie ist nicht nur auf eine ausgewogene oder interessenbezogene Vertragsformulierung zu achten, weil nur das, was in der notariellen Urkunde steht, Vertragsbestandteil wird. Es sind auch transaktionsbezogene Fragen, wie insbesondere die Finanzierung, rechtlich abzusichern oder zu prüfen, ob eine Maklervereinbarung wirksam abgeschlossen wurde und ein Vergütungsanspruch des Maklers entstanden ist, oder dieser erfolgreich abgewehrt werden kann.

In der Immobilienbewirtschaftung treten regelmäßig Rechtsfragen auf. Sei es der Streit um die richtige Abrechnung der Betriebskosten zwischen Vermieter und Mieter oder zwischen WEG-Verwaltung und Sondereigentümer, oder Fragen der zulässigen Nutzung zwischen Wohnungseigentümern oder wechselseitigen Ansprüchen in der Wohnungseigentümergemeinschaft auf "erstmalige, plangerechte Herstellung" oder Instandsetzung.

Im Mietrecht sind Aspekte unserer anwaltlichen Beratung die Prüfung von Mietverträgen sowie Fragen zum Mietzins, Minderungsgründe, Mängelanzeigen und der Kündigungsschutz. Im gewerblichen Mietrecht sind vor allem der Bestand von langfristigen Mietverträgen (Hinweis: Schriftform), der Wirksamkeit von Wertsicherungsklauseln und die Durchsetzung von Ansprüchen (Hinweis: Minderungsrechte des Mieters vs Kündigungsrecht des Vermieters) Gegenstand meiner Beratung unter besonderer Berücksichtigung des investment case der beratenen Partei.

Schließlich entstehen bei der Verwertung von Immobilien ähnliche Fragen wir beim Erwerb, nur dass das Interesse des Verkäufers jetzt anders zu vertreten ist, als beim Erwerb. Der Verkäufer ist insbesondere an einer effizienten Abwicklung interessiert und an einem solventen Erwerber.

 

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Recht. Einfach. Machen.

Alexander J. Schmitz-Elsen

Rechtsanwalt
Im Sand 12
53619 Rheinbreitbach

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