Alle Eigentumszuweisungen oder Vermögensverschiebungen sowie ANSPRÜCHE die wir in der Bundesrepublik Deutschland durchsetzen wollen oder dulden müssen sind dem Zivilrecht - im weiteren Sinne - unterworfen. Dazu gehört auch die ZPO (die "Zivile Prügel Ordnung" - wenn Sie so wollen), die die rechtlich machbaren Möglichkeiten einer Streitpartei - also die "Spielregeln" - definiert. Mit ihren "Nebengesetzen", vom Anfechtungsgesetz (AnfG) bis zum Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) werden die Spielregeln für die "geschäftsfähigen" Parteien vorgegeben.
Allerdings wird dieses Recht durch das Insolvenzrecht (InsO) überlagert, denn die unternehmerische oder Privat-Insolvenz unterbrechen die entstandenen Rechtsbeziehungen, um die Insolvenzgläubiger einzunorden und den Insolvenzschuldner zu schützen, bzw. seine Wirtschaftsfähigkeit wieder herstellen zu können.
In diesem Kontext berate ich zur Vertragsgestaltung, zu der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen sowie zur Kündigung, Lösung und Beendigung von Verträgen und den Vertragsbeziehungen zu allen Vertragstypen außer im Familienrecht (eingeschlossen Betreuungen und Vormundschaftssachen).
Recht. Einfach. Machen.
Alexander J. Schmitz-Elsen
Rechtsanwalt
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