Im Handelsrecht werden Unternehmer zu ihren unternehmerischen Erfordernissen beraten, von der Vertragserstellung, die Entwicklung und Prüfung von AGB bis zur gerichtlichen Durchsetzung ihrer Forderungen, gleich, ob nach deutschem Recht oder nach UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG - vom 11. April 1980), ob vor den Zivilgerichten oder einem Schiedsgericht.
Ein Beratungsschwerpunkt liegt dabei auf internetgestützten Dienstleistungen und in der Softwareindustrie umfasst aber auch Fragen des Im- und Exportes und selbstverständlich auch der Inkassos.
Die Fragen des Handelsvertreterrechtes (Wettbewerbsvereinbarungen, Karenzentschädigung, Ausgleichsanspruch) werden ebenfalls beraten und stellen eine Schnittstelle zum Arbeitsrecht dar.
Recht. Einfach. Machen.
Alexander J. Schmitz-Elsen
Rechtsanwalt
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