Meistens hat der Unternehmer eine Idee oder ein Produkt, mit dem er sich von anderen Unternehmern abheben will (Alleinstellungsmerkmal). Während eine Idee nur in Ausnahmefällen rechtlich abgesichert werden kann (etwa durch eine Handels- oder Dienstleistungsmarke), ist der rechtliche Schutz eines Objektes bei entsprechender Eigenart (der Jurist sagt: "Neuheit" im Patentrecht oder "Schöpfungshöhe" im Urheberrecht) eher möglich.
Ein Produkt kann durch Gestaltungen oder anderen Besonderheiten rechtlichen (Nachahmungs-)Schutz erhalten und damit seinen first mover-Vorteil ausspielen.
Ich berate Sie zum Schutz solcher "Produkte" und bei deren Verwertung durch Verkauf oder Belastung durch Pfandrechte oder Lizenzen.
Recht. Einfach. Machen.
Alexander J. Schmitz-Elsen
Rechtsanwalt
Im Sand 12
53619 Rheinbreitbach
Rufen Sie einfach an unter
+49 (0)172 6144 113
oder faxen Sie an
+49 (0)2224.9199 247
oder