Im Gesellschaftsrecht beraten wir von der Gründungsidee über die Finanzierung der Idee die Erstellung von Gesellschafts- und Finanzierungsverträgen bis zur Errichtung einer Gesellschaft insbesondere bei den Kapitalgesellschaften UG (haftungsbeschränkt), GmbH, AG sowie eG - eingetragene Genossenschaften - (z.B. bei modernen Formen der Lebensgestaltung von Generationswohngemeinschaften, bei denen sich eine genossenschaftliche Struktur geradezu anbietet) aber auch zu den Personenhandelsgesellschaften wie oHG, KG, GmbH & Co. KG oder Ltd. & Co. KG, KGaA und Vereinen (mit und ohne Rechtspersönlichkeit) und Stiftungen. Selbstverständlich berate ich auch die - rechtlich unterschätzt, aber zu oft gewählte - Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), deren veremeintliche Einfachheit dramatische Haftungsfolgen für die unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafter haben kann.
Weitere alternative Gesellschaftsformen sind die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), die erste europäische Gesellschaftsform, die insbesondere für europaweit tätige Freiberufler designed ist und die Societas Europea (SE), die europaweit tätigen Unternehmen eine ideale Plattform bietet.
Der Gesellschafterwechsel (Ein- und Austritt), der Erwerb von Geschäftsanteilen, die damit verbundenen Finanzierungen und Kapitalmaßnahmen erfordern regelmäßig rechtliche Beratung, von der Prüfung des Bestandes (legal due diligence), über die Errichtung von Transaktionsvehikeln (NewCo) bis zur Vertragsverhandlung (signing) und zum -vollzug (closing). Diese Beratung kann in und auf englischer und italienischer Sprache geleistet werden.
Schließlich ist die Gesellschafterauseinandersetzung oder Liquidation von Gesellschaften Gegenstand ständiger Beratung. Hier sei dem Interessierten gesagt: "Scheiden tut weh!" - weil bei der Auseinandersetzung die Interessen nicht mehr so gleichgerichtet sind wie beim Eintritt in eine Gesellschaft, ist ein belastbarer Gesellschaftsvertrag ein ökonomischer Vorteil für allle Vertragsparteien.
Und wer hat als Erster den Spielbetrieb einer deutschen Fußball Bundesliga Mannschaft aus einem Verein in eine Aktiengesellschaft (AG) überführt? - Es waren viele beteiligt, aber wir haben es trotzdem geschafft... ;-)
Recht. Einfach. Machen.
Alexander J. Schmitz-Elsen
Rechtsanwalt
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